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Männerknappheit-----

 
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ninja



Anmeldungsdatum: 22.04.2007
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 11.06.2007 11:37    Titel: Männerknappheit----- Antworten mit Zitat

Da infolge der Männerknappheit viele Frauen unbemannt bleiben müssen, tritt an die zeugungsfähigen Männer die Pflicht heran, sich dieser Frauen und Mädchen anzunehmen, damit die Geburtenzahl gesichert ist.

Sie wurden uns von der Bundes-Ärztekammer als besonders leistungsfähig empfohlen. Wir bezweifeln deshalb nicht, daß Sie das Ihnen zugedachte Ehrenamt erfüllen werden. Sollten Sie verheiratet sein, steht Ihrer Gattin nicht das Recht zu, sich aufgrund dieser Verpflichtung von Ihnen scheiden zu lassen. Jede Frau muß diese zusätzliche Leistung Ihres Mannes im Interesse der Allgemeinheit tragen.

Ihnen ist auf amtlichen Beschluß der Bezirk Innenstadt zugeteilt worden. Er umfaßt 87 alleinstehende Frauen, 31 Witwen und 76 jüngere Mädchen. Bei Übernahme des Ihnen zugeteilten Bezirks erhalten Sie eine steuerfreie Prämie von EUR 250,- monatlich und eine wöchentliche Zuteilung von einem Paket "Okasa-Atom" und 90 Stück Frischeier.

Sollten Sie sich der Ihnen zugeteilten Aufgabe nicht gewachsen fühlen, so wollen Sie dies bitte innerhalb von 3 Tagen mitteilen.

1. Gründe
2. Ersatzmann

Sollten Sie aber in der Lage sein, außer Ihrem Bezirk noch einen weiteren zu übernehmen, erhalten Sie außer der Zuchtprämie den Begattungsorden 1. Klasse.

Bei der Übernahme eines dritten Bezirks sind Sie steuerfrei und pensionsberechtigt.
Ihre samenreiche Tätigkeit wollen Sie bitte sofort beginnen.

Der Erfolg ist unter Benutzung der Ihnen noch zugehenden Formblätter nach hier zu melden. Bei guter Leistung werden Sie im Kriegsfall automatisch zurückgerufen, unter Bezeichnung "z.Z.z." (zur Zucht zurück).

Je nach Erfolg sind Sie berechtigt, äußere Kennzeichen zu tragen, und zwar:

nach Geburt des 6. Kindes silberne Knöpfe am Hosenschlitz,
nach Geburt des 12. Kindes goldene Knöpfe am Hosenschlitz,
nach Geburt des 20. Kindes wird der Hosenschlitz offen getragen.

Im letzten Fall besteht für Damem vom 16. - 50. Lebensjahr grundsätzlich die Grußpflicht.
Wir wünschen Ihen für Ihre verantwortungsvolle Tätigkeit alles Gute.



Bundeszentralamt Abt. VI - Familie
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