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LeonorasMama



Anmeldungsdatum: 04.04.2008
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 21.05.2008 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

Na man kann ja bis zur 5te Sitzung warten mit dem Antrag stellen oder nicht?

Habe dann nächste Woche die zweite und danach dann die dritte und in der selben Woche wäre dann das Kennenlerngesprch bei der anderen ich will einfach nur mal schaun wie es bei einer anderen ist weil ich es ja so nicht kenne erste Kontakt mit Psychologen und daher seh unsicher.

Zählt das Kennenlerngespräch auch als Probestunde?Weil wenn ja wäre dann in der Woche wo ich zu der anderen gehe die vierte Sitzung.....
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hexchen



Anmeldungsdatum: 14.02.2008
Beiträge: 448

BeitragVerfasst am: 21.05.2008 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

Das erste Gespräch zählt schon mit!
Mit Deiner Wochenrechnung komme ich aber nicht ganz mit. Du hast doch geschrieben, der andere Termin ist am 5.7. Und jetzt ist doch erst der 21. Mai ... ? Überprof das nochmal.
hexchen
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LeonorasMama



Anmeldungsdatum: 04.04.2008
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 21.05.2008 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ne 5.06 ist mein Termin bei der andern....

Kennenlerngespräch hatte und dann zwei wochen da nach also am 20Mai hatte ich dann das zweite Gespräch und am 29.05 habe ich das dritte und danach die Wohe die vierte dann wenn man das Kennenlerngespräch mit zählt.......und in der Woche wo dann das vierte ist habe ich dann auch Termin bei der anderen dann würde es ja hinhauen wenn ich dann bei der 5ten Sitzung den Antrag stelle aber dann bin ich ja drei Wochen oder wie lange das dauert ohne Termin dort wa?
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LeonorasMama



Anmeldungsdatum: 04.04.2008
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 21.05.2008 23:09    Titel: Antworten mit Zitat

Aber so darf man zu mehreren Kennenlerngesprächen oder wie?
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hexchen



Anmeldungsdatum: 14.02.2008
Beiträge: 448

BeitragVerfasst am: 22.05.2008 09:48    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Du weiter unsicher bist, frage doch bei der Krankenkasse nach.
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